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Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Medizinrecht

Kosten

Die anwaltlichen Gebühren

Die Beratung in einer rechtlichen Angelegenheit und die Erteilung einer Auskunft sind Tätigkeiten, die grundsätzlich einen anwaltlichen Gebührenanspruch auslösen.

Um spätere Missverständnisse und Überraschungen so weit wie möglich auszuschließen, informieren wir Sie daher über die gesetzlichen Grundsätze der anfallenden Gebühren, damit Sie eine Vorstellung haben, welche Kosten entstehen können, wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

 

1. Erstberatung

Nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann der Rechtsanwalt für eine „Erstberatung“ die aus dem zugrunde liegenden Gegenstandswert errechneten, angemessenen Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als 190,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff der „Erstberatung“ wirklich nur die erste Beratung meint.

Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn Sie uns am Ende des Gesprächs noch keine Vollmacht für eine weitere Bearbeitung der Sache erteilen.

Bei Fortsetzung der ersten Beratung, gleich in welcher Form, sei es schriftlich, persönlich oder telefonisch, entstehen weitere Gebühren. Diese richten sich nach den folgenden Grundsätzen.

 

2. Gegenstandswert

Wir weisen darauf hin, dass die Honorierung der Rechtsanwälte nach Gegenstandswerten erfolgt (§ 49b BRAO), soweit das Mandat nicht aufgrund einer anderweitigen mit Ihnen individuell vereinbarten Honorarvereinbarung abgerechnet wird.

Der Gegenstandswert ermittelt sich aus der finanziellen Bedeutung der Sache, zu der wir Sie beraten. Die Höhe der Vergütung vorbehaltlich einer Honorarvereinbarung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), §§ 2 Abs. 1 und 2, 13 RVG

Neben der Abrechnung nach Gegenstandswert besteht auch die Möglichkeit, dass wir mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen. In vielen Beratungssituationen erwartet der Gesetzesgeber dieses sogar. 

 

3. Beratungshilfe

In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass in besonderen Fällen von Bedürftigkeit die Möglichkeit besteht, die so genannte Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeiten zu beantragen. Bedürftigkeit liegt vor, wenn Einkünfte auf Sozialhilfeniveau erzielt werden.

Gerne stellen wir Ihnen das Formular zur Beantragung von Beratungshilfe zur Verfügung:

Beratungshilfe-Antrag als PDF

Sie erhalten einen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme kostenloser Beratung bei den Amtsgerichten. Dort können Sie auch vor Ort das Formular zur Beantragung von Beratungshilfe ausfüllen. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Belege sogleich in Kopie dorthin mit. Mit dem erhaltenen Berechtigungsschein können Sie uns dann aufsuchen.

 

4. Kosten eines Gerichtsverfahrens

Beauftragen Sie uns mit der Führung eines Rechtsstreits oder geht die außergerichtliche Tätigkeit in die gerichtliche über, so richten sich die anwaltlichen Kosten in der Regel nach dem Wert, den das Gericht für das Verfahren oder den Prozess festsetzt.

Die Kosten fallen dann für das Führen des Verfahrens und die Terminsvertretung an. Möglicherweise entstehen weitere Kosten, wenn das Verfahren mit einer Einigung beendet wird.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert, siehe oben unter 2.

Über die Kosten, die ein Rechtsstreit auslösen kann, informieren wir Sie gerne.

In einigen Fällen kommt die Beantragung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe in Betracht. Hierfür informieren wir Sie gern wie folgt:

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Wenn die Beantragung Verfahrenskostenhilfe bei Ihnen möglicherweise in Betracht kommt, so bringen Sie gern das vorab ausgefüllte Formular mit den entsprechenden Belegen in Kopie zu uns in die Beratung mit.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir anwaltlichen Rat nicht ohne Berechnung erbringen können. Anwaltliche Beratungsleistung bindet in jedem Einzelfall unsere Kapazitäten, so dass wir unseren anderen Mandanten in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen können.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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